Außerdem berate und vertrete ich meine Mandantinnen und Mandanten auf allen Gebieten des Wohnungseigentumsrecht, insbesondere im Rahmen von Beschlussanfechtungsverfahren. Im Wohnungseigentumsrecht berate und vertrete ich meine Mandantinnen und Mandaten ferner bei solchen Themen wie bauliche Veränderungen und Hausgeldabrechnungen.
Ferner betreue ich meine Mandantinnen und Mandanten im Immobilienkaufrecht. Als Rechtsanwalt vertrete ich dabei Immobilienkäufer und Immobilienverkäufer bei der Geltendmachung oder der Abwehr von Gewährleistungsansprüchen.
Ein weiterer Schwerpunkt meiner Arbeit als Anwalt liegt im Allgemeines Zivilrecht. Meine Tätigkeit umfasst dabei insbesondere die Prüfung und Erstellung von Verträgen und allgemeinen Geschäftsbedingungen – insbesondere für Unternehmer - und die Geltendmachung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen. Außerdem helfe ich meinen Mandanten im Vertragsrecht bei der Durchsetzung ihrer offenen Forderungen.
Schließlich berate und vertrete ich als passionierter Autofahrer meine Mandantinnen und Mandanten im Verkehrsrecht. Dabei bilden die Schwerpunkte meiner Tätigkeit die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen meiner Mandantinnen und Mandanten aus Verkehrsunfällen und die Vertretung in Verkehrsstrafprozessen.